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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Betreiberpflichten Kommunikationstechnik

Facility Management: Kommunikation » Basis » Betreiberpflichten

Strategische Bedeutung

Kommunikationstechnik ist im Facility Management das Rückgrat fast aller Prozesse: LAN/WLAN, strukturierte Gebäudeverkabelung, Telefonie/UCC, Funk und In‑Building‑Mobile (DAS), Leitstellen‑ und Intercom‑Systeme sowie die Netze der Gebäudeautomation und Sicherheitstechnik.

Betreiberpflichten bewirken verfügbare, sichere, dokumentierte Infrastruktur nach anerkanntem Stand der Technik

Technisch setzen die Normreihen EN 50173 (anwendungsneutrale Gebäudeverkabelung) und EN 50174 (Planung/Installation/Betrieb) sowie ISO/IEC 11801 die Basis für Klassen/Kategorien, Topologien, EMV, Dokumentation und Betrieb; Rechenzentrums‑Infrastruktur orientiert sich an EN 50600.

Rechtlich ist in Deutschland das TKG relevant, u. a. zur gebäudeinternen Netzinfrastruktur: § 145 TKG regelt den Netzabschluss im Endnutzerbereich und den Zugang/Mitnutzungsanspruch zu gebäudeeigenen Leitungen; § 146 TKG fordert die Mitverlegung passiver Netzinfrastruktur für Netze sehr hoher Kapazität, etwa bei Neubauten oder öffentlich (mit‑)finanzierten Bauarbeiten. Das wirkt unmittelbar in Planung, Bauträger‑ und Betreiberverträge hinein.

Für BOS‑Objektfunk (Einsatzkräfte‑Funk im Gebäude) gelten länderspezifische Vorgaben auf Basis des BDBOS‑Leitfadens und DIN 14024‑1 – Aufbau, Genehmigung, jährliche Wartung und ein Maßnahmenplan im Störfall sind Betreiberaufgaben.

Mobilfunk‑Repeater/DAS sind funktechnisch reguliert; ohne abgestimmte Genehmigung/Einbindung drohen Markt‑/Betriebsverbote durch die Bundesnetzagentur.

Datenschutz bleibt Querschnitt: Logs, Ortungs‑/WLAN‑Daten, UCC‑Metadaten unterliegen DSGVO/TTDSG – zulässige Zwecke, Speicherfristen und Transparenz sind zu belegen.

Zielgröße ist nüchtern: Menschen schützen, Betrieb sichern, Informationen beherrschen – mit Technik, Organisation und Nachweis aus einem Guss.

Organisation, Technik und Betriebspraxis – vom Patchfeld bis zum Objektfunk

Wirksam wird Betreiberverantwortung in der gelebten Routine. Ausgangspunkt ist ein Netz‑ und Infrastrukturkonzept über Campus‑Backbone, Gebäudeverkabelung (Kupfer/Glas), WLAN, UCC/VoIP, Leitstellen‑/Intercom‑Strecken, Perimeter‑/Außenanbindung sowie die Segmente für GA/Sicherheit. Die Verkabelung wird nach EN 50173/‑74 geplant, installiert, abgenommen (Messprotokolle) und betrieben – mit eindeutiger Kennzeichnung, Trassenführung, EMV‑Abständen, Potentialausgleich, sauberem Patch‑/Dokukonzept und Regelungen zu PoE‑Lasten und thermischen Budgets in Verteilern.

Datenräume/Verteiler sind EN 50600‑konform gedacht: Klima, Strom/USV, Zutritt, Brand‑/Detektionskonzept, Redundanz, Monitoring.

WLAN folgt einer dokumentierten Funkplanung (Band, Dichte, Kanäle, Roaming), mit Rechte‑/Segmentkonzept (Produktiv, Gäste, BYOD), klaren Sichtbarkeits‑ und Logging‑Regeln nach DSGVO/TTDSG und transparenten Nutzungsbedingungen.

DAS/Mobilfunk‑Inhouse wird ausschließlich in Abstimmung mit Netzbetreibern projektiert, EMV‑sauber errichtet, überwacht und genehmigt; nichtkonforme Repeater sind ein Ausschlusskriterium.

BOS‑Objektfunk wird mit Brandschutz und Feuerwehr koordiniert (Projektgespräch, Abnahme), jährlich gewartet und mit Maßnahmenplan (z. B. bei Ausfall) in die Einsatz‑/Hausordnung integriert.

Betrieblich gelten klare Prozesse: Rollen (Netz‑/System‑/Sicherheits‑Verantwortliche), Rechte‑ und Change‑Management (Freigabe/Migration/Rollback), Backup/Restore für aktive Systeme (PBX, Call‑Server, WLAN‑Controller, NMS), Monitoring/Alarmierung mit Eskalation, regelmäßige Tests der kritischen Ketten (UCC‑Notrufwege, Leitstellen‑/SAA‑Schnittstellen, Black‑/Brown‑out‑Szenarien), Patch‑/Firmware‑Fenster, dokumentierte Schnittstellen zu GA/Brandschutz/Sicherheit (Prioritäten, Verriegelungen). Für Neubau/Grundsanierung werden §§ 145/146 TKG früh im AIA/EIR/Leistungsverzeichnis verankert (Leerrohre, Übergabepunkte, Zugangspunkte/POP, Mitverlegung), damit Übergaben in CAFM/EAM/BIM vollständig sind.

Ergebnis: reproduzierbare Qualität, transparente Verantwortlichkeiten, kurze Wiederanlaufzeiten.

Haftung, Wirtschaftlichkeit und Resilienzsteuerung

Fehler in der Kommunikationstechnik wirken quer durch den Betrieb: Ausfälle bei Leitstellen, Zutritt, BMA‑/SAA‑Schnittstellen, UCC, GA oder Kassen/Logistik führen zu Sicherheits‑ und Verfügbarkeitsrisiken, zu Kosten und zu Reputationsschäden. Rechtlich scharf sind v. a. (1) Funk‑/Repeater‑Themen: nicht genehmigte In‑Building‑Verstärker können Marktaufsicht, Untersagung und Bußgelder nach sich ziehen; (2) BOS‑Objektfunk: Betreiber sind für funktionsfähigen, genehmigungskonformen Betrieb und fristgerechte Wartung verantwortlich; (3) DSGVO/TTDSG: unklare Zwecke, überlange Speicherfristen oder intransparente WLAN‑/UCC‑Logs riskieren aufsichtsrechtliche Maßnahmen; (4) TKG: die Pflichten rund um Zugang, Mitverlegung und Netzabschluss sind in Bau‑/Vermietungsketten zu beachten.

Wirtschaftlich drehen saubere Netze die Gleichung um: geringere Ausfälle, weniger Ad‑hoc‑Einsätze, verlässliche CAPEX‑Planung und niedrigere Opex durch Standardisierung. Steuerung gelingt mit wenigen KPIs: Verfügbarkeit kritischer Ketten (UCC‑Core, WLAN‑Controller, WAN/POP), MTTR, Change‑Erfolgsquote, Patch‑/Firmware‑Fristentreue, Port‑/AP‑Auslastung, PoE‑Budget‑Compliance, Ticket‑Durchlaufzeit, Anteil genehmigungspflichtiger Funkanlagen mit gültigem Nachweis (BOS/DAS), Datenraum‑Compliance (nach EN 50600), TKG‑/Mitverlegungs‑Tasks je Projekt.

Resilienz entsteht durch N‑1‑Topologien (Core/Uplink/Strom), USV/Notstrom‑Durchdringung, geübte Wiederanlauf‑ und Fallback‑Szenarien (z. B. PSTN‑Backup für Notrufe, Out‑of‑Band‑Management), Ersatzteil‑/Dienstleister‑Strategien und klare Kommunikationspfade im Ereignis. Leitmotiv: keine Schein‑Delegation, keine „temporären“ Funk‑ oder Netz‑Workarounds ohne Ablaufdatum, keine Funktionsänderung ohne Test, Dokumentation und Rollback – dann wird Kommunikationstechnik zum leisen, verlässlichen Rückgrat des Betriebs.