Kommunikation: Schwerpunkt Mitbestimmung
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Kommunikationsstrategien mit Fokus auf Mitbestimmung
Mitbestimmung setzt transparente, strukturierte und frühzeitige Kommunikation voraus. Im Facility Management unterstützt eine dialogorientierte Kommunikationskultur die Einbindung verschiedener Anspruchsgruppen – von Mitarbeitenden bis hin zu Betriebsräten. Strategien, die auf Augenhöhe informieren, ermöglichen eine sachgerechte Beteiligung und fördern tragfähige Entscheidungen. Besonders in Veränderungsprozessen stärkt klare Kommunikation das Vertrauen und reduziert Reibungsverluste im Ablauf. Der Beitrag zeigt, wie Mitbestimmung als Führungsprinzip kommunikationsseitig abgesichert werden kann.
Mitbestimmung in der Kommunikationsstrategie: Gemeinsam Zukunft gestalten
- Mitbestimmung und Kommunikation
- Kommunikationsfelder
- Betriebsvereinbarungen
- Herausforderungen
- Praxisbeispiele
Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung
§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Der Betriebsrat hat die Aufgabe, darauf zu achten, dass die geltenden Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Dies setzt eine umfassende Informationspflicht des Arbeitgebers voraus.
§ 80 Abs. 2 BetrVG: Der Betriebsrat hat ein Recht auf rechtzeitige und vollständige Information durch den Arbeitgeber.
§ 87 Abs. 1 BetrVG: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Fragen der Ordnung im Betrieb, der Arbeitszeitgestaltung und bei der Einführung neuer Kommunikationssysteme.
§ 111 BetrVG: Mitbestimmung bei Betriebsänderungen, die häufig eine klare Kommunikationsstrategie erfordern.
Rolle der Kommunikation
Informationspflicht: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat über alle geplanten Maßnahmen zu informieren, die die Belegschaft betreffen.
Transparenz: Eine offene Kommunikation fördert das Vertrauen der Mitarbeitenden und erleichtert die Umsetzung betrieblicher Veränderungen.
Partizipation: Der Betriebsrat kann nur durch klare Kommunikationsstrukturen wirksam an Entscheidungsprozessen teilnehmen.
Informationspflicht des Arbeitgebers
Relevanz: Der Betriebsrat muss rechtzeitig über geplante Maßnahmen informiert werden, z. B. bei Restrukturierungen, Einführung neuer Technologien oder Arbeitszeitänderungen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann darauf bestehen, dass die Informationen schriftlich und vollständig bereitgestellt werden.
Beispiel: Vor der Einführung eines neuen IT-Systems wird der Betriebsrat umfassend über dessen Funktionsweise, Datenschutzaspekte und Auswirkungen auf die Mitarbeitenden informiert.
Kommunikation bei Betriebsänderungen
Relevanz: Betriebsänderungen wie Umstrukturierungen oder Outsourcing erfordern eine klare und transparente Kommunikation.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 111 BetrVG Mitspracherechte und kann auf die Erstellung eines Kommunikationsplans bestehen.
Beispiel: Bei einer Standortschließung wird der Betriebsrat frühzeitig in die Kommunikation mit der Belegschaft einbezogen, um Unsicherheiten zu minimieren.
Einführung neuer Kommunikationssysteme
Relevanz: Digitale Kommunikationssysteme wie Intranets, Chat-Tools oder E-Mails können die Arbeitsweise der Mitarbeitenden erheblich verändern.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Einführung technischer Einrichtungen.
Beispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass ein neues Kommunikationssystem keine Überwachungsfunktionen enthält und den Datenschutz gewährleistet.
Kommunikation von Veränderungen
Relevanz: Änderungen in der Arbeitsorganisation oder der Einführung neuer Prozesse müssen klar kommuniziert werden, um Akzeptanz zu schaffen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann darauf hinwirken, dass alle Mitarbeitenden regelmäßig über den Fortschritt informiert werden.
Beispiel: Bei der Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle unterstützt der Betriebsrat die Gestaltung einer Informationskampagne.
Konfliktmanagement
Relevanz: Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder innerhalb der Belegschaft erfordern eine klare Kommunikationsstrategie.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann Moderationen oder Mediationen vorschlagen, um Konflikte zu lösen.
Beispiel: Der Betriebsrat initiiert moderierte Gespräche, um Meinungsverschiedenheiten über die Einführung von Schichtarbeit zu klären.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Informationspflicht: Festlegung von Fristen und Formaten für die Bereitstellung von Informationen durch den Arbeitgeber.
Nutzung von Kommunikationssystemen: Regelungen zur Einführung und Nutzung digitaler Kommunikationsplattformen.
Datenschutz: Vorgaben zur Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten.
Transparenz: Verpflichtung zu regelmäßigen Updates über betriebliche Veränderungen.
Konfliktmanagement: Verfahren zur Mediation und Moderation bei Konflikten.
Vorteile einer Betriebsvereinbarung
Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gemäß BetrVG und DSGVO.
Transparenz: Klarheit über Kommunikationswege und Verantwortlichkeiten.
Effizienz: Verbesserte Zusammenarbeit durch strukturierte Kommunikation.
Mitarbeiterzufriedenheit: Förderung des Vertrauens und der Akzeptanz bei Veränderungen.
Unzureichende Informationen
Herausforderung: Der Betriebsrat wird nicht rechtzeitig oder vollständig informiert.
Lösung: Der Betriebsrat fordert regelmäßige schriftliche Berichte und die Teilnahme an Besprechungen.
Überwachung durch digitale Kommunikation
Herausforderung: Kommunikationssysteme könnten zur Kontrolle der Mitarbeitenden genutzt werden.
Lösung: Der Betriebsrat setzt durch, dass Systeme nur zur betrieblichen Kommunikation verwendet werden.
Einführung eines Intranets
Problem: Mitarbeitende befürchten, dass ihre Aktivitäten überwacht werden.
Lösung: Der Betriebsrat stellt sicher, dass das Intranet keine Überwachungsfunktionen enthält und klar kommuniziert wird, welche Daten erhoben werden.