Betriebsfähigkeit durch verlässliche Kommunikation sicherstellen
Kommunikation als Betriebsfunktion definieren
Betriebsfähigkeit setzt voraus, dass Menschen rechtzeitig über die Informationen verfügen, die sie für sicheres Handeln, Entscheidungen und koordinierte Zusammenarbeit benötigen. Kommunikation ist deshalb keine begleitende Zusatzleistung, sondern ein Bestandteil des Betriebs. Ein technischer Zustand kann beherrscht sein und dennoch betriebliche Wirkung entfalten, wenn Nutzer, Führungskräfte, Dienstleister oder Fachbereiche nicht wissen, was betroffen ist, welche Einschränkung gilt und wie sie weiterarbeiten sollen. Betriebsfähig ist die Kommunikationsorganisation, wenn relevante Informationen zuverlässig entstehen, bewertet, adressatengerecht aufbereitet, über geeignete Wege verteilt und bei Bedarf bestätigt werden. Dafür sind drei Zustände sinnvoll: betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig und nicht betriebsfähig. Eine eingeschränkte Betriebsfähigkeit liegt beispielsweise vor, wenn ein Hauptkanal ausfällt, aber ein vorbereiteter Ersatzweg die relevanten Empfänger weiterhin sicher erreicht. Nicht betriebsfähig ist die Kommunikation, wenn entscheidende Informationen nicht rechtzeitig ankommen, widersprüchliche Aussagen bestehen oder niemand verbindlich entscheiden kann, welcher Stand gilt. Maßgeblich ist daher nicht die Anzahl versendeter Nachrichten, sondern die Wirkung: Können die betroffenen Personen auf Grundlage der Information richtig entscheiden und handeln?
